Die Terminsbestimmung muß enthalten:
- 1.
- die Bezeichnung des Grundstücks;
- 2.
- Zeit und Ort des Versteigerungstermins;
- 3.
- die Angabe, daß die Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt;
- 4.
- die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden;
- 5.
- die Aufforderung an diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde.
Fachbeiträge • 22
- 1. Glossar VersteigerungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 21. September 2026
- 2. Verfügungsverbot - Anfechtungsgläubiger und ZwangshypothekEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 18. September 2013
- 3. Zwangsversteigerungsverfahren - Anfechtbarkeit des TerminsaufhebungsbeschlussesEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Juli 2020
- 4. Manipulation durch Miteigentümer führt zur ZuschlagsversagungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 26. August 2024
- 5. BekanntmachungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Februar 2024
- 6. Grundstücksbezeichnung bei der Bestimmung des ZwangsversteigerungsterminsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Februar 2013
- 7. Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins - durch Veröffentlichung im InternetEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Oktober 2024
- 8. GrundstückEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. Juli 2022
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/11308 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024