(1) Ordnungswidrig handelt, wer
- 1.
- entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 3 ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder
- 2.
- entgegen § 8 Absatz 1a ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 einen Pass oder Passersatz nicht besitzt.
(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a einen Pass oder Passersatz nicht mit sich führt.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 3 mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
(5) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen der Absätze 1 und 3 die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11180 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der GesichtsverhüllungBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 2. 19/21249 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20919 - Grenzkontrollen während der Corona-Krise im Zeitraum 16. März bis 16. Juni 2020Bundestag Drucksachen · 24. Juli 2020
- 3. 20/10406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 4. 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 5. 21/6990 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3051 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3306 - Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärkenBundestag Drucksachen · 8. Juli 2026