(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur berücksichtigt die berechtigten Interessen der Bestandsinfrastrukturanbieter im Rahmen der Durchführung der Aufgaben nach § 3.
(2) Die eigenwirtschaftliche Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur bleibt zulässig.
(3) Ein Bestandsinfrastrukturanbieter, der von einer wirtschaftlich unzumutbaren Härte in Folge einer Maßnahme nach § 3, insbesondere nach § 3 Absatz 6, betroffen ist, kann
- 1.
- bei Aufgabe des Standorts dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seine Ladeinfrastruktur einschließlich der zugehörigen Rechte und Verträge ganz oder teilweise zur käuflichen Übernahme anbieten oder
- 2.
- bei Weiterbetrieb des Standorts vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine angemessene Entschädigung verlangen.
(4) Beabsichtigt ein Bestandsinfrastrukturanbieter den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur einzustellen, hat er dies dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mindestens sechs Monate vor dem geplanten Zeitpunkt der Einstellung, im Fall einer späteren Entscheidung zur Einstellung spätestens unverzüglich nach der Entscheidung, anzuzeigen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Inkrafttreten des Schnellladegesetzes steht unmittelbar bevorEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 28. Mai 2021
- 2. Bundestag berät über SchnellladegesetzEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Lang · www.twobirds.com · 26. April 2021
- 3. Bundeskabinett beschließt SchnellladegesetzEingeschränkter ZugriffMarkus Weingart · https://raue.com/rechtsgebiete/familien-und-erbrecht/ · 12. März 2019
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/809 - Kleine Anfrage: Öffentlich zugängliche Ladepunkte für ElektrofahrzeugeBundestag Drucksachen · 23. Februar 2022
- 2. 19/32686 - Unterrichtung: 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzenBundestag Drucksachen · 14. September 2021
- 3. 20/928 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/809 - Öffentlich zugängliche Ladepunkte für ElektrofahrzeugeBundestag Drucksachen · 10. März 2022
- 4. 19/29203 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27854 - Das Schnellladegesetz unter ordnungspolitischen GesichtspunktenBundestag Drucksachen · 3. Mai 2021
- 5. 19/29840 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28184 - Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG)Bundestag Drucksachen · 19. Mai 2021