Im Sinne dieses Gesetzes ist
- 1.
- ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen reiner Batterieelektrofahrzeuge geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein reines Batterieelektrofahrzeug aufgeladen werden kann;
- 2.
- ein Schnellladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt geladen werden kann;
- 3.
- eine Nebenanlage eine Anlage, die den Nutzern von Schnellladepunkten während des Ladevorgangs zur Verfügung steht und die Aufenthaltsqualität erhöht, wie insbesondere Überdachung, Toiletten oder gastronomische Einrichtungen;
- 4.
- ein Schnellladestandort eine Fläche, auf der mehrere Schnellladepunkte, einschließlich der für den Betrieb des Standorts erforderlichen Einrichtungen, sowie Nebenanlagen für jedermann zur Nutzung bereitgestellt werden;
- 5.
- ein Auftragnehmer, wer eine neue oder bereits bestehende Schnellladeinfrastruktur im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der Grundlage dieses Gesetzes ganz oder teilweise technisch plant, errichtet, unterhält oder betreibt;
- 6.
- ein Bestandsinfrastrukturanbieter, wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Bereich der Ladeinfrastruktur mit mehr als 22 Kilowatt tätig ist;
- 7.
- ein Mobilitätsanbieter, wer seinen Kunden den Zugang zu Ladepunkten verschafft;
- 8.
- Flächendeckung erreicht, wenn alle Fahrzeugführer eines reinen Batterieelektrofahrzeugs, die auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind, bundesweit alle Strecken mit ihrem Batterieelektrofahrzeug ohne erhebliche Umwege zurücklegen können;
- 9.
- Bedarfsdeckung erreicht, wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte unzumutbare Wartezeiten vermieden werden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Inkrafttreten des Schnellladegesetzes steht unmittelbar bevorEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 28. Mai 2021
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/809 - Kleine Anfrage: Öffentlich zugängliche Ladepunkte für ElektrofahrzeugeBundestag Drucksachen · 23. Februar 2022
- 2. 20/928 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/809 - Öffentlich zugängliche Ladepunkte für ElektrofahrzeugeBundestag Drucksachen · 10. März 2022
- 3. 19/29840 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28184 - Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG)Bundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 4. 19/28184 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 5. 20/8922 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6879 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2023
- 6. 20/12774 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-GesetzesBundestag Drucksachen · 9. September 2024