(1) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zur Konkretisierung der Verpflichtungen nach § 13 Absatz 1 sektorenübergreifende Mindestanforderungen zu bestimmen. Zudem gilt § 4 Absatz 4 entsprechend. Das Bundesministerium des Innern kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe übertragen.
(2) Betreiber kritischer Anlagen oder ihre Branchenverbände können branchenspezifische Resilienzstandards zur Konkretisierung der Verpflichtungen nach § 13 Absatz 1 vorschlagen. Soweit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik branchenspezifische Standards nach § 30 Absatz 8 des BSI-Gesetzes hat, sollen diese die Grundlage für branchenspezifische Resilienzstandards nach Satz 1 sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt auf Antrag die Geeignetheit dieser branchenspezifischen Resilienzstandards zur Gewährleistung der Anforderungen nach Absatz 1 fest und veröffentlicht diese auf seiner Internetseite. Die Feststellung erfolgt
- 1.
- im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
- 2.
- falls für die betroffene Dienstleistung eine Behörde des Bundes die zuständige Behörde ist, in deren Einvernehmen,
- 3.
- falls für die betroffene Dienstleistung Behörden der Länder die zuständigen Behörden sind, in deren Benehmen und
- 4.
- im Sektor Energie im Benehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, soweit maritime Infrastrukturen in der ausschließlichen Wirtschaftszone betroffen sind.
(3) (zukünftig in Kraft)
(4) (zukünftig in Kraft)
(5) (zukünftig in Kraft)
Fußnote
(+++ § 14 Abs. 3 bis 5: Treten gem. Art. 11 Abs. 2 G v. 11.3.2026 I Nr. 66 am 1.1.2030 in Kraft +++)
Fachbeiträge • 2
- 1. Neue Pflichten für das Facility ManagementEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 9. September 2026
- 2. Das neue Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenEingeschränkter Zugriffwww.cattwyk.com · 30. April 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 21/2510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer AnlagenBundestag Drucksachen · 3. November 2025
- 2. 21/3855 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen - Drucksache 21/2510 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. Januar 2026
- 3. 21/6393 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4081 - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4264 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von VaterschaftenBundestag Drucksachen · 10. Juni 2026
- 4. 21/3906 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/2510 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer AnlagenBundestag Drucksachen · 28. Januar 2026
- 5. 21/6098 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Mai 2026