Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Mai 2021
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14. Mai 2024
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4. Juli 2024
4. Juli 2024
(1) Film- und Spielplattformen sind Diensteanbieter, die Filme oder Spielprogramme in einem Gesamtangebot zusammenfassen und mit Gewinnerzielungsabsicht als eigene Inhalte zum individuellen Abruf zu einem von den Nutzerinnen und Nutzern gewählten Zeitpunkt bereithalten. Film- und Spielplattformen nach Satz 1 dürfen einen Film oder ein Spielprogramm nur bereithalten, wenn sie gemäß den Altersstufen des § 14 Absatz 2 mit einer entsprechenden deutlich wahrnehmbaren Kennzeichnung versehen sind, die
- 1.
- im Rahmen des Verfahrens des § 14 Absatz 6 oder
- 2.
- durch eine nach § 19 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle oder durch einen von einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle zertifizierten Jugendschutzbeauftragten nach § 7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder,
- 3.
- wenn keine Kennzeichnung im Sinne der Nummer 1 oder 2 gegeben ist, durch ein von den obersten Landesbehörden anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem einer im Rahmen einer Vereinbarung nach § 14 Absatz 6 tätigen Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle
(2) Der Diensteanbieter ist von der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 befreit, wenn die Film- oder Spielplattform im Inland nachweislich weniger als eine Million Nutzerinnen und Nutzer hat. Die Pflicht besteht zudem bei Filmen und Spielprogrammen nicht, bei denen sichergestellt ist, dass sie ausschließlich Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
(3) Die Vorschrift findet auch auf Diensteanbieter Anwendung, deren Sitzland nicht Deutschland ist. Die §§ 2 und 3 des Digitale-Dienste-Gesetzes bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 4
- 1. Social Media erst ab 15? Was jetzt…Eingeschränkter ZugriffJean Paul P. Bohne · www.itmr-legal.de · 3. Oktober 2026
- 2. Neues Jugendschutzgesetz: Diese Änderungen sind zu beachten!Eingeschränkter ZugriffJan Lennart Müller · www.it-recht-kanzlei.de · 19. März 2022
- 3. Warum Lootboxen (doch) keine Überraschungseier sindEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Martin Maties · www.beck-aktuell.de · 3. April 2025
- 4. LUH NewsletterEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/24909 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des JugendschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020
- 2. 19/25207 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/24772 - JugendmedienschutzBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2020
- 3. 20/4533 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4013 - Vorhaben der Bundesregierung zu Games und E-SportBundestag Drucksachen · 18. November 2022
- 4. 19/27297 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24909, 19/27289 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des JugendschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 5. 20/14089 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13482 - Extremismus in Kunst, Kultur und MedienBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2024
- 6. 20/12625 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12399 - Stand der Vorhabenplanung der letzten drei Jahre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendBundestag Drucksachen · 19. August 2024
- 7. 20/11712 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Juni 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Juni 2024
- 8. 21/6698 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/218 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/517 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen LernensBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026