Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Mai 2021
1. Mai 2021
>
Version
14. Mai 2024
14. Mai 2024
>
Version
4. Juli 2024
4. Juli 2024
(1) Die Bundeszentrale führt die Liste jugendgefährdender Medien nach § 17a Absatz 1.
(2) Entscheidungen über die Aufnahme in die Liste oder über Streichungen aus der Liste sind unverzüglich auszuführen. Die Liste ist unverzüglich zu korrigieren, wenn Entscheidungen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien aufgehoben werden oder außer Kraft treten.
(2a) Die Liste jugendgefährdender Medien ist als öffentliche Liste zu führen. Würde die Bekanntmachung eines Mediums in der öffentlichen Liste jedoch der Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes schaden, so ist dieses Medium in einem nichtöffentlichen Teil der Liste zu führen. Ein solcher Schaden ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Bezeichnung des Mediums in der öffentlichen Liste nur in der Weise erfolgen kann, dass durch die Bezeichnung für Kinder und Jugendliche zugleich der unmittelbare Zugang möglich wird.
(3) Wird ein Medium in den öffentlichen Teil der Liste aufgenommen oder aus ihm gestrichen, so ist dies unter Hinweis auf die zugrunde liegende Entscheidung im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
(4) Die Bundeszentrale kann die Liste der zentralen Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz, den im Bereich der digitalen Dienste anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle und den aus Mitteln des Bundes, der Länder oder der Landesmedienanstalten geförderten Internet-Beschwerdestellen in geeigneter Form mitteilen, damit der Listeninhalt zum Abgleich von Angeboten in digitalen Diensten mit in die Liste aufgenommenen Medien genutzt werden kann, um Kindern und Jugendlichen möglichst ungefährdeten Zugang zu Angeboten zu ermöglichen und die Bearbeitung von Hinweisen auf jugendgefährdende Inhalte zu vereinfachen. Die Mitteilung umfasst einen Hinweis auf Einschätzungen nach § 18 Absatz 6.
(5) In Bezug auf die vor Ablauf des 30. April 2021 in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommenen Trägermedien und digitalen Dienste gelten § 18 Absatz 2 und § 24 Absatz 2 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung fort. Die Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bis zum 30. April 2021 bekannt gemacht worden ist, können unter Benennung der Listenteile A oder B in eine gemeinsame Listenstruktur mit der ab diesem Tag zu führenden Liste überführt werden.
Fachbeiträge • 8
- 1. Jugendgefährdende Medien bei eBayEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 2. Salvatorische Klausel in AGB ggü Verbrauchern stellt Wettbewerbsverstoß dar (OLG Hamburg vom 2.4.2008Eingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 1. April 2015
- 3. Jugendgefährdende Medien bei eBayEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. Jugendgefährdende Medien bei eBayEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. BGH eBay Jugendgefährdung HaftungEingeschränkter ZugriffMichael Horak · www.bwlh.de · 1. Januar 2003
- 6. Internetauktionsportal - Verbraucherschutz - Jugendgefährdende Medien bei eBayEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 14. August 2013
- 7. Jugendgefährdende Medien - Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-AuktionsplattformEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 21. Februar 2013
- 8. LG Wuppertal: Abbildung indizierter Spiele bei eBay ist unzulässigEingeschränkter ZugriffJan Lennart Müller · www.it-recht-kanzlei.de · 27. September 2017
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12907 - Unterrichtung: Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen DiskriminierungenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 2. 19/17069 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/11240 - Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 6. Februar 2020
- 3. 19/23362 - Kleine Anfrage: Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)Bundestag Drucksachen · 14. Oktober 2020
- 4. 19/23769 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23362 - Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende MedienBundestag Drucksachen · 28. Oktober 2020
- 5. 19/27082 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26656 - Indizierungen und Indizierungspraxis bei linksextremen MedienBundestag Drucksachen · 26. Februar 2021