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1. März 2007
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1. Mai 2021
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14. Mai 2024
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4. Juli 2024
4. Juli 2024
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
- 1.
- sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
- 2.
- sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
- 3.
- ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
- 4.
- ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
(1a) Medien im Sinne dieses Gesetzes sind Trägermedien und digitale Dienste sowie abgrenzbare Inhalte innerhalb eines digitalen Dienstes im Sinne einer Bewertungseinheit.
(2) Trägermedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dem gegenständlichen Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von Trägermedien steht das elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen gleich, soweit es sich nicht um Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages handelt.
(3) Digitale Dienste im Sinne dieses Gesetzes sind digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes.
(4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
(5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.
(6) Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Diensteanbieter nach dem Digitale-Dienste-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung.
Fachbeiträge • 92
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Öffentliche Quellen • 8
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- 2. 19/6321 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Dezember 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2018
- 3. 19/24909 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des JugendschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020
- 4. 19/18044 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17457 - Zusammenhang von rechtsextremer Musik und GewalttatenBundestag Drucksachen · 18. März 2020
- 5. 19/27289 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24909 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des JugendschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 6. 19/27297 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24909, 19/27289 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des JugendschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 7. 20/10031 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 15. Januar 2024
- 8. 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 7. September 2026