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22. Dezember 2007
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30. Juni 2013
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9. Juni 2017
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19. Januar 2021
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15. Juli 2021
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5. Januar 2026
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(1) Der Bundesgerichtshof entscheidet durch Beschluss.
(2) Ist die Rechtsbeschwerde unzulässig, so verwirft sie der Bundesgerichtshof.
(3) Ist die Rechtsbeschwerde unbegründet, so weist der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde zurück.
(4) Ist die Rechtsbeschwerde begründet, so kann der Bundesgerichtshof
- 1.
- in der Sache entsprechend § 76 Absatz 2 bis 5 selbst entscheiden,
- 2.
- den angefochtenen Beschluss aufheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.
(5) Ergibt die Begründung der Beschwerdeentscheidung zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Beschwerdeentscheidung selbst aber aus anderen Gründen als richtig dar, so ist die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen.
(6) Das Beschwerdegericht hat seiner Entscheidung nach einer Zurückverweisung die rechtliche Beurteilung des Bundesgerichtshofs zugrunde zu legen.
(7) Der Beschluss ist zu begründen und den Beteiligten zuzustellen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 18/12051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines WettbewerbsregistersBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 3. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 4. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 5. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 6. 19/10900 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 7. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 8. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022