18. April 2016
5. Januar 2026
30. April 2026
(1) Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden.
(2) Aufgrund eines Bundesgesetzes zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen nach Absatz 1 müssen in Vergabeverfahren ausnahmsweise nicht verbindlich vorgegeben werden, wenn in einem vorhergehenden Verfahren zur Vergabe desselben öffentlichen Auftrags oder derselben Konzession keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben wurden und die Ausführung des öffentlichen Auftrags oder der Konzession zur Bewältigung einer oder in Vorbereitung auf eine konkrete Krisensituation durch die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Bundespolizei oder andere Sicherheitskräfte oder in dieser Krisensituation zur Sicherung der Energieversorgung, für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, zum Erhalt der Bauwerksicherheit oder für die Bundesinfrastruktur unmittelbar und zwingend erforderlich ist. Ein Angebot gilt als ungeeignet im Sinne des Satzes 1, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen des öffentlichen Bundesauftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann.
Fußnote
(+++ § 129: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 15/3640 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschränkungenBundestag Drucksachen · 12. August 2004
- 2. 16/10117 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des VergaberechtsBundestag Drucksachen · 13. August 2008
- 3. 18/7089 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/6281, 18/7086 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG)Bundestag Drucksachen · 16. Dezember 2015
- 4. 18/6760 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. November 2015 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. November 2015
- 5. 18/6281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG)Bundestag Drucksachen · 8. Oktober 2015
- 6. 20/14345 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 7. 21/1941 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 8. 21/4325 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1941 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Februar 2026