(1) Im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 bestimmt die Bundesnetzagentur den Inhalt der Körbe. Dienstleistungen werden in einem Korb zusammengefasst, wenn sich die erwartete Stärke des Wettbewerbs bei diesen Dienstleistungen nicht wesentlich unterscheidet.
(2) Die Bundesnetzagentur stellt das Ausgangsentgeltniveau der in einem Korb zusammengefassten Dienstleistungen fest.
(3) Die festzulegenden Maßgrößen für die Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 umfassen
- 1.
- eine gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate,
- 2.
- die zu erwartende Produktivitätsfortschrittsrate des regulierten Unternehmens und
- 3.
- Nebenbestimmungen, die geeignet sind, einen Missbrauch im Sinne des § 39 zu verhindern.
(4) Bei der Vorgabe von Maßgrößen, insbesondere bei der Festlegung der Produktivitätsfortschrittsrate, ist das Verhältnis des Ausgangsentgeltniveaus zu den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 44 zu berücksichtigen.
(5) Die Bundesnetzagentur bestimmt,
- 1.
- für welchen Zeitraum die Maßgrößen unverändert bleiben,
- 2.
- anhand welcher Referenzzeiträume der Vergangenheit die Einhaltung der Maßgrößen geprüft wird und
- 3.
- unter welchen Voraussetzungen der Inhalt von Körben geändert oder Preisdifferenzierungen innerhalb eines Korbes durchgeführt werden können.
(6) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht beabsichtigte Maßgrößenentscheidungen und gibt dem regulierten Unternehmen und Dritten die Möglichkeit, zum Entscheidungsentwurf Stellung zu nehmen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Auskunftspflicht gegenüber der EisenbahnaufsichtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Januar 2012
- 2. BVerwG 6 C 39.10, Urteil vom 07. Dezember 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 6 C 14.08, Urteil vom 20. Mai 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/169 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 2. 19/8492 - Unterrichtung: Tätigkeitsberichte 2016/2017 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen und Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten! - Drucksachen 19/168 und 19/169 - Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. März 2019
- 3. 19/15852 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Post der Monopolkommission - Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den WettbewerbBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 4. 20/2290 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Post (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb mit neuem Schwung! - Drucksache 20/1622 - Paketmarktbericht 2021Bundestag Drucksachen · 3. Juni 2022
- 5. 20/1622 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Post (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb mit neuem Schwung!Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 6. 20/9836 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Post (2023) der Monopolkommission - Postwesen durch Wettbewerb erneuern!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 7. 20/10283 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024
- 8. 21/1400 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2023/2024 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. September 2025