(1) Anbieter haben sicherzustellen, dass
- 1.
- Pakete, deren Einzelgewicht zehn Kilogramm, nicht aber 20 Kilogramm übersteigt, mit einem gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht sowie
- 2.
- Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das hohe Gewicht, der sich deutlich vom Hinweis nach Nummer 1 unterscheidet,
(2) Anbieter sind verpflichtet, Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, durch zwei Personen zustellen zu lassen, es sei denn, einer einzelnen Person steht für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Kriterien für die Geeignetheit des Hilfsmittels zu bestimmen. Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die Zuleitung soll bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
(3) Anbieter haben Personen, die sie im Bereich der Zustellung von Paketen tätig werden lassen, hinsichtlich der Kennzeichnungen nach Absatz 1 und deren Bedeutung sowie der Zustellvorgabe nach Absatz 2 zu unterweisen und die Unterweisung zu dokumentieren.
Fußnote
(+++ § 73 Abs. 1: Zur Anwendung vgl. § § 112 Abs. 10 +++)
(+++ § 73 Abs. 2: Zur Anwendung vgl. § 112 Abs. 10 +++)
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/14243 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der PaketbrancheBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/11817 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10283 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9733 - Deutschlands Postmärkte der Zukunft - Zuverlässig, erschwinglich, digitalBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
- 3. 20/14188 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Dezember 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2024
- 4. 20/10283 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024
- 5. 21/3538 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3273 - Mindestbesichtigungsquote und Personalentwicklung der ArbeitsschutzverwaltungenBundestag Drucksachen · 30. Dezember 2025
- 6. 21/7837 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. September 2026