(1) Ein Unternehmen, das auf einem Markt für Postdienstleistungen marktbeherrschend ist, darf diese Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbrauchen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die
- 1.
- von denjenigen abweichen, die sich bei funktionsfähigem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden,
- 2.
- die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem Markt für Postdienstleistungen erheblich beeinträchtigen oder
- 3.
- einzelnen Nachfragern Vorteile gegenüber anderen Nachfragern vergleichbarer Postdienstleistungen einräumen.
(2) Bei der Beurteilung von Entgelten nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 sind insbesondere
- 1.
- die Kosten für die Einhaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen im Postsektor,
- 2.
- die Kosten für die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 und
- 3.
- die Kosten aus der Übernahme von Versorgungslasten für die Beschäftigten, die aus der Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost entstanden sind,
(3) Ein Missbrauch im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 wird vermutet, wenn
- 1.
- das Entgelt der betreffenden Leistung deren langfristige zusätzliche Kosten zuzüglich eines angemessenen Zuschlags für leistungsmengenneutrale Gemeinkosten, jeweils einschließlich eines angemessenen Gewinnzuschlags, nicht deckt oder
- 2.
- die Spanne zwischen dem Entgelt für eine Zugangsleistung nach § 54 und dem Entgelt für eine Endkundenleistung, die weitere Wertschöpfungsstufen umfasst, nicht ausreicht, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Gewinnmarge auf dessen Eigenanteil an der Wertschöpfung zu ermöglichen (Preis-Kosten-Schere).
(4) Bei der Regulierung von Entgelten stellt die Bundesnetzagentur die Konsistenz zwischen Entgelten für Zugangsleistungen nach § 54 und Entgelten für Endkundenleistungen sicher (Konsistenzgebot). Sie stellt insbesondere sicher, dass Änderungen bei Kostenbestandteilen, die sich sowohl auf das Angebot von Zugangsleistungen nach § 54 als auch auf das Angebot von anderen Postdienstleistungen beziehen, bei den Entgelten aller betroffenen Leistungen angemessen berücksichtigt werden. Dabei gewährleistet sie,
- 1.
- dass die Wettbewerbsfähigkeit der jeweils betroffenen Dienstleistungen nicht beeinträchtigt wird und
- 2.
- dass Entgelte für Endkundenleistungen von effizienten infrastrukturbasierten Wettbewerbern nachgebildet werden können.
(5) Die Bundesnetzagentur kann Entgeltermäßigungen oder Entgeltbefreiungen aus sozialen Gründen als gerechtfertigt im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 anerkennen.
Fachbeiträge • 23
- 1. DHL „Peak-Zuschlag“ 2025 für Cyber Week, Black Week und Weihnachten: LHR geht gegen missbräuchliche Entgeltpraxis vorEingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 5. Juni 2025
- 2. Fernmeldegeheimnis verhindert Einsichtnahme in Facebook-Chat, Kammergericht Berlin, Az.: 21 U 9/16, Urt. v. 31.05.2017Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
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- 4. Die Deutsche Post und der Sinn der StrafeEingeschränkter ZugriffThilo Pfordte · www.pfordtebosbach.de · 17. Februar 2022
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- 7. Videoüberwachung - Einführung im BetriebEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 16. Oktober 2013
- 8. Zustellung eines BußgeldbescheidsEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. Juli 2015
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 18/13556 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13388 - Überwachung des PostverkehrsBundestag Drucksachen · 11. September 2017
- 2. 19/169 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 3. 18/12500 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 26. Tätigkeitsbericht -Bundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 4. 19/15852 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Post der Monopolkommission - Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den WettbewerbBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 5. 19/19900 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2019 zum Datenschutz (28.Tätigkeitsbericht)Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 6. 19/20347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von PostdienstleisternBundestag Drucksachen · 24. Juni 2020
- 7. 20/373 - Kleine Anfrage: Etwaige Vorbereitungen der Bundesregierung zu einer Ausweitung der Impfpflicht vor dem Hintergrund der drohenden Ausbreitung der Omikron-VarianteBundestag Drucksachen · 7. Januar 2022
- 8. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021