1. Dezember 2020
1. Januar 2024
21. Oktober 2024
(1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. Sie führt die Bezeichnung „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ oder „Wohnungseigentümergemeinschaft” gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks.
(2) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr.
(3) Für das Vermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsvermögen) gelten § 18, § 19 Absatz 1 und § 27 entsprechend.
(4) Jeder Wohnungseigentümer haftet einem Gläubiger nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils (§ 16 Absatz 1 Satz 2) für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die während seiner Zugehörigkeit entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind; für die Haftung nach Veräußerung des Wohnungseigentums ist § 728b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Er kann gegenüber einem Gläubiger neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit ist § 770 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
(5) Ein Insolvenzverfahren über das Gemeinschaftsvermögen findet nicht statt.
Fachbeiträge • 279
- 1. Voreintragung im GrundbuchEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Oktober 2026
- 2. § 9a Gemeinschaft der WohnungseigentümerEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. Oktober 2024
- 3. Wohnen im Keller oder im Teileigentum: Zweckbestimmung und UnterlassungEingeschränkter ZugriffBenjamin Pöllmann · www.mueller-hillmayer.de · 9. Oktober 2026
- 4. Eigenmächtige Umbauten: Rückbau trotz Anspruch auf GestattungEingeschränkter ZugriffBenjamin Pöllmann · www.mueller-hillmayer.de · 9. Oktober 2026
- 5. Zweier-WEG: Kein Umbau ohne Beschluss - auch bei DoppelhaushälftenEingeschränkter ZugriffBenjamin Pöllmann · www.mueller-hillmayer.de · 9. Oktober 2026
- 6. Zweier-WEG: Kein Umbau ohne Beschluss - auch bei DoppelhaushälftenEingeschränkter ZugriffBenjamin Pöllmann · www.mueller-hillmayer.de · 9. Oktober 2026
- 7. Wohnen im Keller oder im Teileigentum: Zweckbestimmung und UnterlassungEingeschränkter ZugriffBenjamin Pöllmann · www.mueller-hillmayer.de · 9. Oktober 2026
- 8. Eigenmächtige Umbauten: Rückbau trotz Anspruch auf GestattungEingeschränkter ZugriffBenjamin Pöllmann · www.mueller-hillmayer.de · 9. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/22634 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/18791, 19/19369, 19/19655 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18955 - Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestaltenBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 2. 19/18791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)Bundestag Drucksachen · 27. April 2020
- 3. 20/9782 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9093, 20/9647 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 2023
- 4. 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2023
- 5. 20/9341 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 6. 20/11035 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 20/8825 - Verfügbarkeit von sauberem WasserBundestag Drucksachen · 11. April 2024
- 7. 21/5317 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5027 - Heizkostenkrisen, Zahlungsengpässe und mögliche Gefährdung der Wärmeversorgung in Wohnanlagen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 9. April 2026