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24. November 2023
24. November 2023
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10. Juli 2026
10. Juli 2026
(1) Gebühren werden von Amts wegen schriftlich oder elektronisch festgesetzt. Die Gebührenfestsetzung soll zusammen mit der Sachentscheidung erfolgen. Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden wären, werden nicht erhoben. Bei turnusmäßig anfallenden Gebühren soll dem Gebührenschuldner mit erstmaliger Festsetzung die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats angeboten werden.
(2) Bei Festsetzung einer Rahmengebühr nach § 11 Nummer 3 ist § 9 Absatz 1 bis 3 anzuwenden.
(3) Die Festsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung ist nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch entstanden ist. Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange
- 1.
- über einen vor Ablauf der Frist gestellten Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Festsetzung oder einen eingelegten Rechtsbehelf nicht unanfechtbar entschieden worden ist oder
- 2.
- der Anspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate der Festsetzungsfrist nicht verfolgt werden kann.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/11529 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz - AntHaftG)Bundestag Drucksachen · 15. März 2017
- 2. 18/12050 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im AufenthaltsrechtBundestag Drucksachen · 24. April 2017
- 3. 18/10883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 4. 19/13455 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des KonsulargesetzesBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 5. 21/6049 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3620 - Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des InnernBundestag Drucksachen · 20. Mai 2026
- 6. 21/6089 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3620, 21/6049 - Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des InnernBundestag Drucksachen · 21. Mai 2026