(1) Dem Beamten kann im dienstlichen oder öffentlichen Interesse mit seiner Zustimmung vorübergehend eine seinem Amt entsprechende Tätigkeit bei einer öffentlichen Einrichtung außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes zugewiesen werden. Die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer anderen Einrichtung ist zulässig, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern; die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde.
(2) Dem Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne seine Zustimmung eine seinem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern.
(3) Die Rechtsstellung des Beamten bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 4
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Öffentliche Quellen • 75
- 1. 11/7390 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Juni 1990
- 2. 11/8138 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/6829 - Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes und zur Änderung sonstiger umzugskostenrechtlicher und reisekostenrechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 11/7782 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sindBundestag Drucksachen · 17. Oktober 1990
- 3. 11/6835 - Beschlussempfehlung: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 11/6542 (neu) -Bundestag Drucksachen · 28. März 1990
- 4. 12/2457 - Antwort: Forderung des Bundesministers für Post und Telekommunikation, die Unternehmen der Deutschen Bundespost privatrechtlich zu organisierenBundestag Drucksachen · 22. April 1992
- 5. 12/3675 - Antwort: Einsatz deutscher Zöllner zur Überwachung des VN-Embargos gegenüber Serbien und MontenegroBundestag Drucksachen · 10. November 1992
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- 7. 12/6477 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren ÜbereinkünftenBundestag Drucksachen · 21. Dezember 1993
- 8. 13/1558 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/901 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 13/381 - Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien im Jahre 1996 b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 13/16 - Für einen gerechten, verfassungsgemäßen und unbürokratischen Familienleistungsausgleich c) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Andrea Fischer (Berlin), Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/936 - Soziale und gerechte Einkommensteuerreform 1996 d) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/698 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 12/7538, 12/8234 Nr. 1.3, 13/725 Nr. 58 - Zwischenbericht der Bundesregierung über die Möglichkeit, die Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht zwischen 12 t und 16 t im Zusammenhang mit der Einführung einer Autobahngebühr ab 1. Januar 1995 abzusenken f) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/1071 - Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Mineralölsteuer für erdgasbetriebene FahrzeugeBundestag Drucksachen · 31. Mai 1995