(1) Welche Gasart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Gasart des jeweiligen Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt, angeschlossen ist. Der Brennwert mit der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite sowie der für die Belieferung des Kunden maßgebende Ruhedruck des Gases ergeben sich aus den ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt.
(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat er den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung sowie den Hinweis auf die Rechte des Kunden nach Absatz 3 und die Angaben nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 in übersichtlicher Form anzugeben.
(3) Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Fachbeiträge • 52
- 1. Preisanpassungsklausel EnergieversorgungEingeschränkter ZugriffHofmann · www.ra-hofmann-frankfurt.de · 1. Dezember 2010
- 2. E-ON Hanse im Berufungsverfahren zu Gaspreiserhöhungen vor NiederlageEingeschränkter Zugriffwww.ra-spiegelberg.de · 12. November 2010
- 3. Keine Billigkeitsüberprüfung der Gaspreiserhöhung bei Möglichkeit des Anbieterwechsels.Eingeschränkter Zugriffwww.ra-spiegelberg.de · 13. Juli 2012
- 4. E-ON Hanse im Streit um Gaspreise vor Niederlage beim LG RostockEingeschränkter Zugriffwww.ra-spiegelberg.de · 11. April 2011
- 5. Transparenz bei Preisänderungen auch außerhalb der GrundversorgungEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 3. September 2023
- 6. „Einseitige“ Preisanpassungsklausel in Verträgen ist unwirksamEingeschränkter ZugriffAlexander Goldberg · www.goldberg.de · 21. Juli 2009
- 7. Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Erdgasversorgung von Tarifkunden (Gasgrundversorgung)Eingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 28. Oktober 2015
- 8. Bundesgerichtshof entscheidet über die Grenzen der Weitergabe eigener Bezugskostensteigerungen des Gasversorgers an den Tarifkunden und über die Frage einer erneuten Vorlage an den Gerichtshof der EurEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 6. April 2016
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/4683 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 29. November 2022
- 2. 20/4373 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3437 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 9. November 2022
- 3. 20/4911 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4683 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022
- 4. 19/28407 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht - Drucksache 19/27453 - Stellugnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2021