Erzeugnisse aus Käse werden in die folgenden Arten unterteilt, für die die jeweils benannten Anforderungen an die Herstellung gelten:
- 1.
- Schmelzkäse:
- a)
- hergestellt
- aa)
- mindestens zu 50 Prozent der Trockenmasse des Schmelzkäses aus Käse,
- bb)
- durch Schmelzen unter Anwendung von Wärme und Emulgieren,
- cc)
- unter optionaler Verwendung von
- aaa)
- anderen Milcherzeugnissen und
- bbb)
- Schmelzsalzen und Zitronensaft und
- b)
- einen Trockenmassegehalt aufweisend, der in der Anlage 5 für Schmelzkäse der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist;
- 2.
- Schmelzkäsezubereitung:
- a)
- hergestellt
- aa)
- aus Käse, einer Käsezubereitung, Schmelzkäse oder Mischungen hieraus,
- bb)
- durch Schmelzen unter Anwendung von Wärme und Emulgieren,
- cc)
- unter optionaler Verwendung von
- aaa)
- anderen Milcherzeugnissen,
- bbb)
- geschmackgebenden und färbenden Lebensmitteln sowie
- ccc)
- Schmelzsalzen und Zitronensaft,
- dd)
- mit einem Anteil geschmackgebender und färbender Lebensmittel am Gesamtgewicht des Schmelzkäses von nicht mehr als 30 Prozent und
- b)
- einen Trockenmassengehalt aufweisend, der in der Anlage 5 für Schmelzkäsezubereitungen der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist;
- 3.
- Kochkäse:
- a)
- hergestellt wie Schmelzkäse unter Verwendung von Sauermilchquark, Sauermilchkäse, Labquark oder Mischungen hieraus, wobei Folgendes verwendet werden darf:
- aa)
- auch Schnittkäse ohne Rinde oder Haut im Umfang von höchstens 80 Gramm je Kilogramm Kochkäse sowie
- bb)
- Sahne, Butter und Butterschmalz,
- b)
- einen Trockenmassegehalt aufweisend, der einen in der Anlage 5 für Kochkäse der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist;
- 4.
- Käsezubereitungen: hergestellt aus Käse ohne Schmelzen, wobei auch Folgendes verwendet werden darf:
- a)
- andere Milcherzeugnisse mit Ausnahme von Kasein, Kaseinat, Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen sowie
- b)
- geschmackgebende und färbende Lebensmittel, sofern deren Anteil am Gesamtgewicht der Käsezubereitung nicht mehr als 30 Prozent betragen darf;
- 5.
- Käsekompositionen: zusammengesetzt aus zwei oder mehr
- a)
- Käse,
- b)
- Erzeugnissen aus Käse oder
- c)
- Käse und Erzeugnissen aus Käse.