1. Januar 2009
10. Dezember 2025
(1) Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Bewertungsstichtag bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insbesondere als Bauland, Industrieland oder Land für Verkehrszwecke, dienen werden.
(2) Bildet ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers, so sind dem Betriebsinhaber gehörende Flächen, die von einer Stelle aus ordnungsgemäß nachhaltig bewirtschaftet werden, dem Grundvermögen nur dann zuzurechnen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie spätestens nach zwei Jahren anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden.
(3) Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. Satz 1 gilt nicht für die Hofstelle und für andere Flächen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Hofstelle bis zu einer Größe von insgesamt 1 Hektar.
Fachbeiträge • 31
- 1. BFH, Urteil v. 30.01.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 30. Januar 2019
- 2. BFH, Urteil v. 17.11.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. November 2021
- 3. und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum GrundvermögenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Dezember 2019
- 4. und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum GrundvermögenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. November 2016
- 5. und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum GrundvermögenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. Dezember 2020
- 6. und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum GrundvermögenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Dezember 2023
- 7. und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum GrundvermögenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Juli 2021
- 8. und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum GrundvermögenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 2. November 2015
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 13/4838 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der ErbschaftsteuerBundestag Drucksachen · 11. Juni 1996
- 2. 16/7918 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2008
- 3. 16/11075 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7918, 16/8547, 16/8814 Nr. 3- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)Bundestag Drucksachen · 25. November 2008
- 4. 18/8911 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/5923, 18/6279 und 18/6410 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2016
- 5. 18/5923 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsBundestag Drucksachen · 7. September 2015
- 6. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024