(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden. Bei gleichförmigen Anträgen von mehr als 50 Personen gelten die §§ 17 bis 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
(2) Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn sich der Antragsteller in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklärt.
(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
(4) Im Fall der Einsichtnahme in amtliche Informationen kann sich der Antragsteller Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen. § 6 Satz 1 bleibt unberührt.
(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 53
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Öffentliche Quellen • 18
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- 2. 18/11368 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11063 - Tabaklobby und TabakregulierungBundestag Drucksachen · 3. März 2017
- 3. 19/10974 - Kleine Anfrage: Bearbeitung von Anträgen nach dem InformationsfreiheitsgesetzBundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 4. 19/11312 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10974 - Bearbeitung von Anträgen nach InformationsfreiheitsgesetzBundestag Drucksachen · 2. Juli 2019
- 5. 19/10041 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Mai 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Mai 2019
- 6. 19/30520 - Unterrichtung: Bericht über die Rechenschaftsberichte 2015 bis 2019 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen gemäß § 23 Absatz 4 des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 7. 19/29681 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 (29. Tätigkeitsbericht)Bundestag Drucksachen · 29. März 2021
- 8. 20/12181 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11567 - Veröffentlichung der Protokolle des Robert-Koch-Instituts zum Corona-KrisenstabBundestag Drucksachen · 27. Juni 2024