(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden. Bei gleichförmigen Anträgen von mehr als 50 Personen gelten die §§ 17 bis 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
(2) Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn sich der Antragsteller in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklärt.
(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
(4) Im Fall der Einsichtnahme in amtliche Informationen kann sich der Antragsteller Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen. § 6 Satz 1 bleibt unberührt.
(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 31
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- 8. Dr. Schmitz & PartnerEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 29. Juli 2016
Öffentliche Quellen • 33
- 1. 15/4493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)Bundestag Drucksachen · 14. Dezember 2004
- 2. 16/333 - Antwort: Stand der Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006Bundestag Drucksachen · 30. Dezember 2005
- 3. 16/2168 - Antwort: Probleme bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und ihre Auswirkungen auf den Informationsanspruch der Antragstellerinnen und AntragstellerBundestag Drucksachen · 7. Juli 2006
- 4. 16/289 - Kleine Anfrage: Stand der Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006Bundestag Drucksachen · 14. Dezember 2005
- 5. 16/5977 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/5723, 16/5928- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der VerbraucherinformationBundestag Drucksachen · 4. Juli 2007
- 6. 16/10880 - Antrag: Informationsfreiheitsgesetz konsequent weiterentwickelnBundestag Drucksachen · 12. November 2008
- 7. 16/8500 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007Bundestag Drucksachen · 8. April 2008
- 8. 17/297 - Kleine Anfrage: Informationsfreiheit als ZukunftsaufgabeBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2009