31. Dezember 2025
1. April 2026
(1) Es ist verboten,
- 1.
- Erzeugnisse und Einrichtungen, die unter Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 in der Fassung vom 7. Februar 2024 in Verkehr gebracht wurden, zu erwerben oder
- 2.
- Behälter, die dem Verbot nach Artikel 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang IV Nummer 1 der Verordnung (EU) 2024/573 in der Fassung vom 7. Februar 2024 unterliegen, zu lagern oder zu entleeren.
(2) Wer Erzeugnisse oder Einrichtungen, die einem Verbot nach Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 in der Fassung vom 7. Februar 2024 nicht unterliegen, weil sie bereits vor dem in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 genannten Verbotsdatum in Verkehr gebracht wurden, an Dritte abgibt, hat dem Erwerber bei der Lieferung schriftlich oder elektronisch eine Erklärung mit folgenden Angaben zu übermitteln:
- 1.
- Name und Anschrift des Abgebenden,
- 2.
- eine Bestätigung, dass das Erzeugnis oder die Einrichtung bereits vor dem in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 in der Fassung vom 7. Februar 2024 genannten Verbotsdatum erstmals in den Verkehr gebracht wurde, und
- 3.
- Identifikationsmerkmale des Erzeugnisses oder der Einrichtung, die eine eindeutige Zuordnung des Erzeugnisses oder der Einrichtung zu der Erklärung ermöglichen.
(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn aufgrund der Umstände, insbesondere aufgrund
- 1.
- der Bauart und des Zustandes des Erzeugnisses oder der Einrichtung oder
- 2.
- von Herstellerkennzeichnungen auf dem Erzeugnis oder der Einrichtung,
(4) Die Erklärung nach Absatz 2 ist vom Abgebenden und vom Erwerber für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Übermittlung aufzubewahren.
(5) Die Vorlage der Erklärung nach Absatz 2 gegenüber der zuständigen Behörde begründet die Vermutung, dass kein Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2024/573 vorliegt.
Fachbeiträge • 1
- 1. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 17. April 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 14/7922 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz) -14/7007- Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2001
- 2. 14/8577 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7007, 14/7922- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. März 2002
- 3. 19/14379 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen - Drucksache 19/13439 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019
- 4. 19/28181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten TreibhausgasenBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 5. 21/3511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des ChemikaliengesetzesBundestag Drucksachen · 7. Januar 2026