(1) Nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen, deren Ergebnisse eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt in einem Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen, sind unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach dem Anhang 1 zu diesem Gesetz durchzuführen, soweit gemeinschaftsrechtlich oder unionsrechtlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Antragsteller oder der Anmelde- oder Mitteilungspflichtige, der in einem Verfahren nach Absatz 1 Prüfergebnisse vorlegt, hat nachzuweisen, dass die den Prüfergebnissen zugrunde liegenden Prüfungen den Anforderungen nach Anhang 1 entsprechen. Der Nachweis ist zu erbringen durch
- 1.
- die Bescheinigung nach § 19b und
- 2.
- die schriftliche Erklärung des Prüfleiters, inwieweit die Prüfung nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis durchgeführt worden ist.
(3) Bundesbehörden, die Prüfungen nach Absatz 1 durchführen, sind dafür verantwortlich, dass in ihrem Aufgabenbereich die Grundsätze der Guten Laborpraxis eingehalten werden. Für die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis ist im Falle des Satzes 1 die GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung zuständig. Erlangt sie davon Kenntnis, dass eine Bundesbehörde bei Prüfungen nach Absatz 1 die Grundsätze der Guten Laborpraxis nicht einhält, so informiert sie deren vorgesetzte Behörde.
(4) Die Aufbewahrungspflicht nach Nummer 10.2 des Anhangs 1 kann durch Übergabe der Unterlagen und schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber oder einem Dritten, die der zuständigen Behörde mitzuteilen sind, übertragen werden. Der Inhaber der GLP-Bescheinigung hat sicherzustellen, dass die Anforderungen nach Nummer 10 des Anhangs 1 eingehalten werden.
(5) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf vor dem 1. August 1990 begonnene und bis zum 1. Januar 1995 abgeschlossene Prüfungen, wenn die zuständige Behörde im Einzelfall festgestellt hat, dass die Prüfung auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Guten Laborpraxis noch verwertbar ist.
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 10/4618 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) - Drucksache 10/1262 -Bundestag Drucksachen · 2. Januar 1986
- 2. 11/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des ChemikaliengesetzesBundestag Drucksachen · 16. Mai 1989
- 3. 11/7760 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz -Bundestag Drucksachen · 31. August 1990
- 4. 11/6227 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/4550 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 11/5121 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Drucksache 11/4550 - hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 1990
- 5. 11/7817 - Unterrichtung: Erläuterungen zu den Anlagen zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 - Einigungsvertrag -Bundestag Drucksachen · 10. September 1990
- 6. 14/7922 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz) -14/7007- Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2001
- 7. 14/8577 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7007, 14/7922- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. März 2002
- 8. 17/10755 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem EinigungsvertragBundestag Drucksachen · 24. September 2012