(1) Soweit die nach Landesrecht zuständige Stelle auf Grund dieser Verordnung eine Genehmigung erteilt oder sonstige Anordnung trifft, hat sie dabei besonders zu berücksichtigen, dass die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Naturhaushalt, insbesondere die Gewässerqualität, nicht gefährdet werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
(2) Den Landesregierungen wird ferner die Befugnis übertragen, durch Rechtsverordnung auf Grund des § 3 Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 5, oder auf Grund des § 4 des Düngegesetzes Regelungen über Vorlage-, Melde- oder Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit den Aufzeichnungen nach § 10 Absatz 1, 2 und 4 sowie über die Form der genannten Aufzeichnungen zu erlassen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist.
Fachbeiträge • 8
- 1. Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten durch KooperationsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffBayerischer Bauernverband Körperschaft Des Öffentlichen Rechts · www.bayerischerbauernverband.de · 22. Januar 2020
- 2. Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten durch KooperationsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffBayerischer Bauernverband Körperschaft Des Öffentlichen Rechts · www.bayerischerbauernverband.de · 16. Januar 2020
- 3. 13. Parlamentarisches Frühstück zu aktuellen Herausforderungen der WasserwirtschaftEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 23. November 2018
- 4. Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten durch KooperationsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffBayerischer Bauernverband Körperschaft Des Öffentlichen Rechts · www.bayerischerbauernverband.de · 16. Januar 2020
- 5. Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten durch KooperationsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffBayerischer Bauernverband Körperschaft Des Öffentlichen Rechts · www.bayerischerbauernverband.de · 16. Januar 2020
- 6. Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten durch KooperationsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffBayerischer Bauernverband Körperschaft Des Öffentlichen Rechts · www.bayerischerbauernverband.de · 16. Januar 2020
- 7. Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten durch KooperationsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffBayerischer Bauernverband Körperschaft Des Öffentlichen Rechts · www.bayerischerbauernverband.de · 20. Januar 2020
- 8. Zusätzliche Maßnahmen in roten Gebieten durch KooperationsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffBayerischer Bauernverband Körperschaft Des Öffentlichen Rechts · www.bayerischerbauernverband.de · 16. Januar 2020
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11171 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7557 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/1332 - Wasserqualität für die Zukunft sichern - Düngerecht novellieren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Peter Meiwald, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/9044 - Neues Düngerecht endlich beschließenBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 2. 19/10516 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10112 - Folgen der Verschärfung der novellierten DüngeverordnungBundestag Drucksachen · 29. Mai 2019
- 3. 19/17805 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17334 - Gebietskulisse der DüngeverordnungBundestag Drucksachen · 11. März 2020
- 4. 19/18447 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17718 - Repräsentativität des EU-NitratmessnetzesBundestag Drucksachen · 31. März 2020
- 5. 21/8080 - Unterrichtung: Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität: Implementation als Kernaufgabe von UmweltpolitikBundestag Drucksachen · 14. September 2026