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25. Juli 2009
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6. Juli 2017
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1. September 2020
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28. Oktober 2025
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Gewerbsmäßigen Waffenherstellern oder Waffenhändlern nach § 21 kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu Waffenhändlern in anderen Mitgliedstaaten für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Arten von Waffen oder Munition und auf bestimmte Mitgliedstaaten beschränkt werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 1 hat ein Verbringen auf Grund dieser Erlaubnis dem Bundesverwaltungsamt vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Fußnote
(+++ §§ 29 bis 32: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. h WaffGBundFreistV +++)
Fachbeiträge • 6
- 1. ATLAS - Info 3713/13 - O 1930 Betrieb - I 2 - 3713/2013Eingeschränkter ZugriffErstellt Von Matthias Merz · www.awb-international.com · 29. Juli 2013
- 2. Waffenbesitzkarte - WiderrufEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 13. August 2013
- 3. Waffenbesitzkarte - Widerruf - Jagd- und Waffenrechtliche UnzuverlässigkeitEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 13. August 2013
- 4. Wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädigt, dem kann die Waffenbesitzkarte entzogen werden!Eingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Juni 2013
- 5. BVerwG 6 C 24.06, Urteil vom 16. Mai 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 6 C 27.11, Urteil vom 22. August 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/11239 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 2. 19/13839 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019