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25. Juli 2009
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1. September 2020
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31. Oktober 2024
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28. Oktober 2025
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(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
- 1.
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
- 2.
- die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
- 3.
- die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
- 4.
- ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
- 5.
- bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
(4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.
(5) Zur Erforschung des Sachverhalts kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers verlangen. Ein begründeter Einzelfall liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen Zweifel an der Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung begründen. Anhaltspunkte hierfür können sich beispielsweise aus dem Schriftverkehr oder aus Telefonaten des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers mit der zuständigen Behörde oder aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben.
(6) Zur Erforschung des Sachverhalts ist die zuständige Behörde befugt, in öffentlich zugänglichen Quellen zu recherchieren und diese Erkenntnisse insbesondere in die Prüfung nach den §§ 5 und 6 einfließen zu lassen.
Fachbeiträge • 103
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Öffentliche Quellen • 24
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- 2. 18/13455 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Additive Fertigungsverfahren "3-D-Druck"Bundestag Drucksachen · 29. August 2017
- 3. 18/12397 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11239, 18/11938, 18/12181 Nr. 1.12 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11417 - Mehr Sicherheit durch weniger Waffen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/7654 - Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränkenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 4. 19/1715 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des WaffengesetzesBundestag Drucksachen · 18. April 2018
- 5. 19/14504 - Antrag: Für ein Waffengesetz mit Augenmaß - Kein Generalverdacht gegen legale WaffenbesitzerBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2019
- 6. 19/15875 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13839 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/14504 - Für ein Waffengesetz mit Augenmaß - Kein Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer c) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14035 - Freiräume für Jäger und Sportschützen - Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14092 - Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
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