(1) Jede Dienststelle, in der eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen ist, erstellt einen Gleichstellungsplan für die Dienststelle und den ihr nachgeordneten Bereich, soweit in den Dienststellen des nachgeordneten Bereichs keine eigene Gleichstellungsbeauftragte gewählt wird. Der Gleichstellungsplan
- 1.
- ist jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren zu erstellen,
- 2.
- ist bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der bisherige Gleichstellungsplan außer Kraft tritt, aufzustellen und
- 3.
- tritt am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
(2) Die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte ist frühzeitig in die Erstellung einzubinden.
(3) Der Gleichstellungsplan darf keine personenbezogenen Daten enthalten und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
(4) Der Gleichstellungsplan muss in den Dienststellen des Geltungsbereichs des Gleichstellungsplans veröffentlicht werden.
(5) Im Falle umfassender organisatorischer Änderungen im Sinne der §§ 38 bis 40 kann die jeweilige Dienststelle im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung abweichend von Absatz 1 Satz 2 andere Stichtage festlegen.
Fußnote
(+++ § 19 Abs. 3 und 4: Zur Geltung vgl. § 21 Abs. 3 +++)
(+++ § 19 Abs. 1, 2, 3 und 5: Zur Geltung vgl. § 22 Abs. 2 +++)
Fachbeiträge • 3
- 1. BerufssoldatEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. Januar 2024
- 2. Bundeswehr 5Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. April 2013
- 3. Disziplinarverfahren 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Juni 2012
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/16835 - Unterrichtung: Fünfter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz Berichtszeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2020
- 2. 20/8645 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal - MilPersGleiFoG)Bundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 3. 20/11380 - Unterrichtung: Sechster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz Berichtszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022Bundestag Drucksachen · 13. Mai 2024