(1) Der Bund kann von den Ländern die zugewiesenen Finanzhilfen zurückfordern, wenn geförderte einzelne Maßnahmen nicht die Voraussetzungen des § 2 sowie der §§ 4 bis 8 erfüllen und der zurückzuzahlende Betrag 1 000 Euro je Maßnahme übersteigt. Die zurückgeforderten Mittel können vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 1 dem jeweiligen Land erneut zur Verfügung gestellt werden.
(2) Nach dem 31. Dezember 2042 dürfen Bundesmittel nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden. Der Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 bleibt unberührt.
(3) Nach Absatz 1 zurückzuzahlende Mittel sind mit 5 Prozent über dem Refinanzierungszinssatz des Bundes, mindestens aber mit 1 Prozent zu verzinsen. Werden Mittel entgegen § 7 Absatz 2 Satz 2 und 3 zu früh angewiesen, so sind für die Zeit der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen zu zahlen.
(4) Zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung kann die Bundesregierung Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes bleiben unberührt.
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/14623 - Unterrichtung: Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen - Drucksache 19/13398 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2019
- 2. 19/31596 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31368 - Einsatz und Verbleib von Investitions- und Fördermitteln durch das Strukturstärkungsgesetz Kohle (StStG) sowie des Öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland auf die Wirtschafts- und Infrastruktur der betroffenen GebieteBundestag Drucksachen · 19. Juli 2021
- 3. 20/6879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 4. 20/7431 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Juni 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Juni 2023