(1) Zur Förderung der Gebiete nach § 2 werden die in Anlage 5 Abschnitt 1 enthaltenen Bau- und Ausbauvorhaben nach Maßgabe des § 27 finanziert. Die Finanzierung der Vorhaben kann auch auf der Grundlage und nach Maßgabe des Straßenbauplans nach Artikel 3 Absatz 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 912-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, für die Bundesfernstraßen erfolgen. Eine Vorrangwirkung gegenüber anderen Projekten des Straßenbauplans besteht insoweit nicht.
(2) Zur Förderung der Gebiete nach § 2 werden die in Anlage 5 Abschnitt 2 enthaltenen Schieneninfrastrukturen nach der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes nach Maßgabe des § 27 finanziert. Die Finanzierung der Vorhaben kann auch auf der Grundlage und nach Maßgabe des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege erfolgen; eine Vorrangwirkung gegenüber anderen Projekten des Bedarfsplans besteht insoweit nicht.
(3) Für die Maßnahmen des Kapitels 4 besteht keine Nachschusspflicht des Bundes für den Fall, dass die Kosten der Vorhaben die bereitgestellten Mittel überschreiten. Für die Inanspruchnahme der Mittel ist ausschließlich der Nachweis des wirtschaftlichen Einsatzes dieser Mittel erforderlich.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/599 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über den Einsatz von Bundesmitteln für den Öffentlichen PersonennahverkehrBundestag Drucksachen · 8. Februar 2022
- 2. 19/30873 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30316 - Förderprogramme in StrukturwandelgebietenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021
- 3. 19/31308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juni 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Juli 2021
- 4. 20/6879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 5. 20/10863 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. März 2024
- 6. 21/2700 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025Bundestag Drucksachen · 11. November 2025