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1. Januar 2020
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1. August 2021
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28. Dezember 2022
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31. Dezember 2025
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(1) Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle von Vereinigungen nach § 20 und von Rechtsgestaltungen nach § 21 Gebühren. Dies gilt auf Antrag nicht für Vereinigungen nach § 20, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen und dies mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegenüber der registerführenden Stelle nachweisen. Ein Nachweis nach Satz 2 ist nicht erforderlich, wenn im Antrag die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert und das Einverständnis darüber erklärt werden, dass die registerführende Stelle beim zuständigen Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf. Die registerführende Stelle erhebt keine Gebühren von Vereinigungen nach § 20, wenn sich die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar aus dem Zuwendungsempfängerregister nach § 60b der Abgabenordnung ergibt. Die durch die Gebührenbefreiung entstehenden Mindereinnahmen werden der registerführenden Stelle durch den Bund erstattet.
(2) Für die Einsichtnahme in die dem Transparenzregister nach § 20 Absatz 1 und § 21 mitgeteilten Daten und deren Übermittlung erhebt die registerführende Stelle zur Deckung des Verwaltungsaufwands Gebühren und Auslagen. Dasselbe gilt für die Erstellung von Ausdrucken, Bestätigungen und Beglaubigungen nach § 18 Absatz 4. Behörden, Gerichte und die in § 2 Absatz 4 genannte Stellen haben keine Gebühren und Auslagen nach den Sätzen 1 und 2 zu entrichten. § 8 Absatz 2 Satz 1 des Bundesgebührengesetzes ist nicht anzuwenden.
(2a) Für die Registrierung und Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten im Zusammenhang mit einem Antrag nach § 23 Absatz 6 erhebt die registerführende Stelle zur Deckung des Verwaltungsaufwands Gebühren und Auslagen von den Antragstellern nach § 23 Absatz 6.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Einzelheiten zu Folgendem näher zu regeln:
- 1.
- die gebührenpflichtigen Tatbestände,
- 2.
- die Gebührenschuldner,
- 3.
- die Gebührensätze nach festen Sätzen oder als Rahmengebühren,
- 4.
- die Auslagenerstattung und
- 5.
- das Verfahren für eine Gebührenbefreiung nach Absatz 1 Satz 2.
Fachbeiträge • 8
- 1. Gebührenfreiheit für TransparenzregisterEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 21. Januar 2020
- 2. § 24 Gebühren und Auslagen, VerordnungsermächtigungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. Juni 2026
- 3. § 24 Gebühren und Auslagen, VerordnungsermächtigungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. Juni 2026
- 4. Das Transparenzregister: Erleichterungen für VereineEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 28. Juni 2021
- 5. Das Gesetz zur Umsetzung der 5. EU-GeldwäscherichtlinieEingeschränkter ZugriffJohannes Wirtz Ll.M. (University Of London) · www.twobirds.com · 25. August 2026
- 6. GeldwäschepräventionEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 18. August 2017
- 7. JusLetter - Vereinsrecht Oktober 2019Eingeschränkter ZugriffMagdalena Majer · www.jus-kanzlei.de · 13. Februar 2020
- 8. Klarheit schaffen: das neue TransparenzregisterEingeschränkter ZugriffAndreas Brieden · www.hnv-gt.de · 8. November 2017
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 19/3818 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3586 - Geldwäscheaufsicht und Vollzug von Anti-Geldwäsche-RegelungenBundestag Drucksachen · 15. August 2018
- 2. 19/5354 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4743 - Effektivität und Umsetzungsstand des Transparenzregisters für wirtschaftlich BerechtigteBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2018
- 3. 18/12405 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11555, 18/11928, 18/12181 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 4. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 5. 19/15196 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13827 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/11098 - Masterplan gegen Geldwäsche - Finanzkriminalität bekämpfenBundestag Drucksachen · 14. November 2019
- 6. 19/13827 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-GeldwäscherichtlinieBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 7. 19/27994 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. März 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. März 2021
- 8. 19/30443 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28164 - Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10218 - Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021