Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
13. Juni 2012
13. Juni 2012
>
Version
29. Januar 2013
29. Januar 2013
>
Version
24. August 2017
24. August 2017
>
Version
31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 ein wildlebendes Tier einer besonders geschützten Art, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) aufgeführt ist, tötet oder seine Entwicklungsformen zerstört,
- 1a.
- entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 Entwicklungsformen eines wild lebenden Tieres, das in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführt ist, aus der Natur entnimmt,
- 2.
- entgegen § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein Tier oder eine Pflanze in Besitz oder Gewahrsam nimmt, in Besitz oder Gewahrsam hat oder be- oder verarbeitet, das oder die
- a)
- einer streng geschützten Art angehört, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) geändert worden ist, aufgeführt ist oder
- b)
- einer besonders geschützten Art angehört, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführt ist, oder
- 3.
- eine in § 69 Absatz 2 Nummer 1 bis 4, Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen Artikel 8 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ein Exemplar einer in Anhang B genannten Art
- 1.
- verkauft, kauft, zum Verkauf oder Kauf anbietet oder zu Verkaufszwecken vorrätig hält oder befördert oder
- 2.
- zu kommerziellen Zwecken erwirbt, zur Schau stellt oder verwendet.
(3) Erkennt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 1a oder Nummer 2 oder des Absatzes 2 leichtfertig nicht, dass sich die Handlung auf ein Tier oder eine Pflanze einer dort genannten Art bezieht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 Nummer 1, 1a oder Nummer 2, Absatz 2, 3 oder Absatz 4 strafbar, wenn die Handlung eine unerhebliche Menge der Exemplare betrifft und unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art hat.
Fachbeiträge • 8
- 1. Strafrecht - Seite 6 - SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 20. Januar 2023
- 2. Berlin - Seite 6 - SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 26. Januar 2023
- 3. eBay – SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 4. August 2025
- 4. Einstellung gemäß § 153a Abs. 2 StPOEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 20. Januar 2023
- 5. § 71a Abs. 2 Nr. 1 BNatSchGEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 12. Januar 2023
- 6. Geldauflage - Seite 3 - SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 26. September 2023
- 7. Vorwurf: Erwerb eines Präparats einer artgeschützten Elster - Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPOEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 12. Januar 2023
- 8. Elster – SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 12. Januar 2023
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/12785 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11277 - Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11272 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 2. 18/11272 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 3. 19/5358 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4902 - Wilderei in DeutschlandBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2018
- 4. 19/4902 - Kleine Anfrage: Wilderei in DeutschlandBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2018
- 5. 19/24180 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der GeldwäscheBundestag Drucksachen · 9. November 2020
- 6. 19/26429 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26030 - Illegale Wildtierimporte aus MexikoBundestag Drucksachen · 4. Februar 2021
- 7. 21/6133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den JustizkostengesetzenBundestag Drucksachen · 26. Mai 2026