Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
14. Oktober 2011
14. Oktober 2011
>
Version
31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 sind.
(2) Tiergehege sind so zu errichten und zu betreiben, dass
- 1.
- die sich aus § 42 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 ergebenden Anforderungen eingehalten werden,
- 2.
- weder der Naturhaushalt noch das Landschaftsbild beeinträchtigt werden und
- 3.
- das Betreten von Wald und Flur sowie der Zugang zu Gewässern nicht in unangemessener Weise eingeschränkt wird.
(3) Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen. Diese kann die erforderlichen Anordnungen treffen, um die Einhaltung der sich aus Absatz 2 ergebenden Anforderungen sicherzustellen. Sie kann die Beseitigung eines Tiergeheges anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. In diesem Fall gilt § 42 Absatz 8 Satz 2 und 3 entsprechend.
(4) Die Länder können bestimmen, dass die Anforderungen nach Absatz 3 nicht gelten für Gehege,
- 1.
- die unter staatlicher Aufsicht stehen,
- 2.
- die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine geringe Fläche beanspruchen oder
- 3.
- in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden.
(5) Weiter gehende Vorschriften der Länder bleiben unberührt.
Fußnote
§ 43 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Nordrhein-Westfalen - Abweichung durch § 56 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes idF d. Bek. v. 21.7.2000 GV. NRW. S. 568, das durch G v. 15.11.216 GV. NRW. S. 934 neu gefasst wurde mWv 25.11.2016 (vgl. BGBl. I 2017, 3285)
§ 43 Abs. 3 Satz 1 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Schleswig-Holstein - Abweichung durch § 28 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) v. 24.2.2010 GVOBl. Schl.-H. S. 301 mWv 1.3.2010 (vgl. BGBl. I 2010, 450); geänderte Abweichung durch § 28 Abs. 1 u. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) v. 24.2.2010 GVOBl. Schl.-H. S. 2010, S 301, ber. S. 486; GVOBl. Schl.-H. 2011, S. 225, dieser geändert durch Art. 1 Nr. 30 Buchst. a u. b G v. 27.5.2016 GVOBl. Schl.-H. S. 162, mWv 24.6.2016 (vgl. BGBl. I 2016, 1654)
Fachbeiträge • 41
- 1. BNatSchG § 43 TiergehegeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Juli 2026
- 2. Nur kein Mitleid mit der Kreatur!Eingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 28. Juni 2011
- 3. Dr. Schmitz & PartnerEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 28. Juni 2011
- 4. Dr. Schmitz & PartnerEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 18. September 2015
- 5. Dr. Schmitz & PartnerEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 3. Januar 2023
- 6. Hauspostille ArchivesEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 22. Juli 2011
- 7. Bachmuschel oder Autobahn?Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. August 2009
- 8. ArtenschutzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/14923 - Kleine Anfrage: Die nachhaltige Teichwirtschaft als tier- und umweltfreundliche FischzuchtpraxisBundestag Drucksachen · 7. November 2019
- 2. 19/15388 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/14923 - Die nachhaltige Teichwirtschaft als tier- und umweltfreundliche FischzuchtpraxisBundestag Drucksachen · 25. November 2019
- 3. 19/22466 - Antrag: Die nachhaltige Teichwirtschaft als tier- und umweltfreundliche Fischzuchtpraxis unterstützenBundestag Drucksachen · 15. September 2020
- 4. 19/18456 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17921 - Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos in der Silvesternacht 2019 - Sicherheitsvorkehrungen in TierhaltungsanlagenBundestag Drucksachen · 1. April 2020
- 5. 20/12719 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-VerbotsgesetzesBundestag Drucksachen · 4. September 2024
- 6. 21/3078 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1491, 21/2075, 21/2146 Nr. 1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und StromnetzeBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025