(1) Es ist verboten,
- 1.
- ein Dopingmittel, das ein in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, sofern dieser Stoff nach der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping nicht nur in bestimmten Sportarten verboten ist, oder
- 2.
- eine Dopingmethode, die in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführt ist,
(2) Ebenso ist es verboten, an einem Wettbewerb des organisierten Sports unter Anwendung eines Dopingmittels nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder einer Dopingmethode nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 teilzunehmen, wenn diese Anwendung ohne medizinische Indikation und in der Absicht erfolgt, sich in dem Wettbewerb einen Vorteil zu verschaffen.
(3) Ein Wettbewerb des organisierten Sports im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sportveranstaltung, die
- 1.
- von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird und
- 2.
- bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden.
(4) Es ist verboten, ein Dopingmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu erwerben oder zu besitzen, um es ohne medizinische Indikation bei sich anzuwenden oder anwenden zu lassen und um sich dadurch in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 89
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/25090 - Unterrichtung: Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und Strafverfahrensrechtlichen RegelungenBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2020
- 2. 19/28676 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-GesetzesBundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 3. 19/30469 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28676, 19/29565, 19/29997 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -19/25090, 19/25419 Nr. 3- Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen RegelungenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 4. 19/26163 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25547 - Grenzen des Human Performance EnhancementBundestag Drucksachen · 26. Januar 2021