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6. Dezember 2024
6. Dezember 2024
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29. September 2025
29. September 2025
(1) 1Arbeitslöhne sind vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 die Vergütungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. 2Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen.
(2) Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt worden sind, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden.
(3) In Fällen einer Befreiung von der Gewerbesteuer bleiben die Vergütungen an solche Arbeitnehmer außer Ansatz, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem steuerpflichtigen Betrieb oder Teil des Betriebs tätig sind.
(4) 1Nach dem Gewinn berechnete einmalige Vergütungen (z. B. Tantiemen, Gratifikationen) sind nicht anzusetzen. 2Das Gleiche gilt für sonstige Vergütungen, soweit sie bei dem einzelnen Arbeitnehmer 50.000 Euro übersteigen.
(5) Bei Unternehmen, die nicht von einer juristischen Person betrieben werden, sind für die im Betrieb tätigen Unternehmer (Mitunternehmer) insgesamt 25.000 Euro jährlich anzusetzen.
Fachbeiträge • 31
- 1. Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind bei der Lohnsumme (§ 13a ErbStG) zu berücksichtigen / Steuern & RechtEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 16. Juni 2025
- 2. Gewerbesteuer sparen: Mehrbelastung bei Unternehmensausweitung verhindernEingeschränkter ZugriffAlica Heuser · www.juhn.com · 23. Juli 2023
- 3. Erbschaftssteuer: Geschäftsführergehalt ist lohnrelevantEingeschränkter Zugriffwww.nexia.de · 25. Juni 2025
- 4. Zerlegung der Gewerbesteuer: Wann ist sie notwendig?Eingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 9. Januar 2023
- 5. Zerlegung bei der Gewerbesteuer: GestaltungsmöglichkeitenEingeschränkter ZugriffAlica Heuser · www.juhn.com · 24. August 2023
- 6. Gewerbesteuer sparen: Mehrbelastung bei Unternehmensausweitung verhindernEingeschränkter ZugriffAlica Heuser · www.juhn.com · 23. Juli 2023
- 7. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags - und der fiktive Unternehmerlohn in der GmbH & Co. KGEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Februar 2015
- 8. Einbezug von Geschäftsführervergütungen in die LohnsummenberechnungEingeschränkter ZugriffBroadmin · www.ckss.de · 30. Juni 2025
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/13157 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - Drucksache 20/12780 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 2. 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024