(1) Die zuständige Behörde hat Kulturgut sicherzustellen,
- 1.
- wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht besteht, dass es
- a)
- entgegen einem Verbot nach § 21 Nummer 1 bis 4 ausgeführt werden soll oder
- b)
- entgegen einem Verbot nach § 28 eingeführt worden ist, oder
- 2.
- wenn bei der Einfuhr die nach § 30 erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden.
(2) Nach Sicherstellung des Kulturgutes ist dem bisherigen Gewahrsamsinhaber eine Bescheinigung auszuhändigen, die das sichergestellte Kulturgut und den Grund der Sicherstellung nennt. Wird Kulturgut während der Versendung sichergestellt, ist im Falle der Einfuhr dem im Bundesgebiet ansässigen Empfänger und im Falle der Ausfuhr dem im Bundesgebiet ansässigen Versender nach erfolgter Sicherstellung eine Bescheinigung im Sinne des Satzes 1 auszuhändigen. Kann eine Bescheinigung nicht ausgehändigt werden, so ist über die Sicherstellung eine Niederschrift aufzunehmen, die auch erkennen lässt, warum eine Bescheinigung nicht ausgestellt worden ist.
(3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Sicherstellung des Kulturgutes haben keine aufschiebende Wirkung. Die Sicherstellung hat die Wirkung eines Veräußerungsverbots im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuches; das Verbot umfasst auch andere Verfügungen als Veräußerungen.
(4) Die Sicherstellung des Kulturgutes ist durch die zuständige Behörde unverzüglich der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde zur Erfüllung der Aufgaben nach § 62 mitzuteilen.
(5) Es ist verboten, sichergestelltes Kulturgut zu zerstören, zu beschädigen oder dessen Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend zu verändern.
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Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/8737 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8147 - Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Verwaltungsaufwandes durch das Kulturgutschutzgesetz 2016Bundestag Drucksachen · 22. März 2019
- 2. 19/8147 - Kleine Anfrage: Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Verwaltungsaufwandes durch das Kulturgutschutzgesetz 2016Bundestag Drucksachen · 6. März 2019
- 3. 19/7145 - Unterrichtung: Bericht zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern - Zwei Jahre KulturgutschutzgesetzBundestag Drucksachen · 16. Januar 2019
- 4. 20/2018 - Unterrichtung: Bericht über die Anwendung des KulturgutschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 19. Mai 2022
- 5. 20/12350 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG)Bundestag Drucksachen · 24. Juli 2024
- 6. 21/219 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)Bundestag Drucksachen · 20. Mai 2025
- 7. 21/638 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/219 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)Bundestag Drucksachen · 25. Juni 2025