(1) Für Kleingartenpachtverträge gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pachtvertrag, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
(2) Die Vorschriften über Kleingartenpachtverträge gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch für Pachtverträge über Grundstücke zu dem Zweck, die Grundstücke aufgrund einzelner Kleingartenpachtverträge weiterzuverpachten (Zwischenpachtverträge). Ein Zwischenpachtvertrag, der nicht mit einer als gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisation oder der Gemeinde geschlossen wird, ist nichtig. Nichtig ist auch ein Vertrag zur Übertragung der Verwaltung einer Kleingartenanlage, der nicht mit einer in Satz 2 bezeichneten Kleingärtnerorganisation geschlossen wird.
(3) Wenn öffentliche Interessen dies erfordern, insbesondere wenn die ordnungsgemäße Bewirtschaftung oder Nutzung der Kleingärten oder der Kleingartenanlage nicht mehr gewährleistet ist, hat der Verpächter die Verwaltung der Kleingartenanlage einer in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Kleingärtnerorganisation zu übertragen.
Fachbeiträge • 9
- 1. Kleingartengelände - Kündigungschutz wegen ungünstiger MarktumständeEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 18. November 2021
- 2. Kleingartenpachtvertrag - KündigungsvoraussetzungenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 21. Juni 2022
- 3. Kündigung Pachtvertrag Kleingartenlaube bei baulichen VeränderungenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 28. Dezember 2022
- 4. Vereinsheim-Pacht besteht fortEingeschränkter ZugriffKanzlei Kotz · www.ra-kotz.de · 11. August 2026
- 5. Rechtsstreit um Pachtvertrag entschiedenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. Oktober 2024
- 6. Herausgabe überlassenes KleingartengeländeEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 26. Oktober 2021
- 7. Pachtvertrag - Entfernung von Bauten, Anlagen, Einrichtungen, Anpflanzungen bei RückgabeEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 6. April 2023
- 8. Schrebergarten-ÜbergabeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. März 2013