Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. August 2022
1. August 2022
>
Version
28. Januar 2026
28. Januar 2026
Der Geschäftswert für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen oder qualifizierten elektronischen Signaturen bestimmt sich nach den für die Beurkundung der Erklärung geltenden Vorschriften.
Fachbeiträge • 2
- 1. Beglaubigung einer Unterschrift beim Notar - Die KostenEingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 16. Mai 2025
- 2. Notargebühren für Beglaubigung eines Löschungsantrages für mehrere GrundpfandrechteEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 28. April 2019