(1) Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:
- 1.
- Darstellungen der Einnahmen und Ausgaben
- a)
- in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht beziehungsweise Kontenrahmen),
- b)
- in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten (Funktionenübersicht),
- c)
- in einer Zusammenfassung nach Buchstabe a und Buchstabe b (Haushaltsquerschnitt);
- 2.
- eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
- 3.
- eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
(2) Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionenplan).
(3) Bei Produkthaushalten ist die Funktionenübersicht nach Absatz 1 Nummer 1b durch eine Produktübersicht zu ersetzen. Die Produktübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die funktionale Gliederung des Produkthaushalts (Produktrahmen).
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/6070 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. März 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. März 2023
- 2. 20/12921 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12595 - Finanzierungsmodelle für die SchieneBundestag Drucksachen · 11. September 2024
- 3. 20/14091 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 20/12262 - Heimatpolitik der Bundesregierung - Pläne zur Herstellung gleichwertiger LebensverhältnisseBundestag Drucksachen · 4. Dezember 2024
- 4. 20/5751 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5502 - Deutsche Beiträge an die Internationale ArbeitsorganisationBundestag Drucksachen · 20. Februar 2023