Das Luftfahrt-Bundesamt ist zuständig für
- 1.
- die Prüfung der Anzeige des Betriebs von Luftfahrzeugen sowie die Untersagung des Betriebs,
- 2.
- die Anerkennung von Rechenprogrammen zur Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals,
- 3.
- die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen zum Schutz vor Expositionen von Personen durch kosmische Strahlung beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung,
- 4.
- die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz, soweit sie im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen erforderlich ist, und
- 5.
- die Anerkennung von Kursen, soweit sie dem Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen dienen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 2. 18/11622 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung - Drucksache 18/11241 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 3. 20/11561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines MedizinforschungsgesetzesBundestag Drucksachen · 29. Mai 2024
- 4. 20/12149 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines MedizinforschungsgesetzesBundestag Drucksachen · 3. Juli 2024