(1) Wer für einen Arbeitsplatz in einem Innenraum verantwortlich ist, hat innerhalb der Frist nach Satz 2 Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft zu veranlassen, wenn
- 1.
- sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet, das in einem nach § 121 Absatz 1 Satz 1 festgelegten Gebiet liegt, oder
- 2.
- die Art des Arbeitsplatzes einem der Arbeitsfelder nach Anlage 8 zuzuordnen ist.
(2) Verantwortlich für einen Arbeitsplatz ist,
- 1.
- wer in seiner Betriebsstätte eine Betätigung beruflich ausübt oder ausüben lässt oder
- 2.
- in wessen Betriebsstätte ein Dritter in eigener Verantwortung eine Betätigung beruflich ausübt oder von Personen ausüben lässt, die unter dessen Aufsicht stehen.
(3) Der für den Arbeitsplatz Verantwortliche hat die Ergebnisse der Messungen nach Absatz 1 Satz 1, 3 und 4 unverzüglich aufzuzeichnen. Er hat die Aufzeichnungen bis zur Beendigung der Betätigung oder bis zum Vorliegen neuer Messergebnisse aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
(4) Im Falle der Verantwortlichkeit nach Absatz 2 Nummer 1 hat der für den Arbeitsplatz Verantwortliche die betroffenen Arbeitskräfte und den Betriebsrat oder den Personalrat unverzüglich über die Ergebnisse der Messungen zu unterrichten. Im Falle der Verantwortlichkeit nach Absatz 2 Nummer 2 hat der für den Arbeitsplatz Verantwortliche unverzüglich den Dritten zu unterrichten; die Pflicht nach Satz 1 gilt entsprechend für den Dritten.
Fachbeiträge • 1
- 1. Neue Strahlenschutzverordnung veröffentlichtEingeschränkter ZugriffÄrztekammer Nordrhein · www.aekno.de · 10. Dezember 2018
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11622 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung - Drucksache 18/11241 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 2. 19/27918 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26943- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des StrahlenschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 24. März 2021
- 3. 19/31460 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31294 - Radon im SaarlandBundestag Drucksachen · 12. Juli 2021
- 4. 19/26943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des StrahlenschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 5. 21/7465 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7268 - Natürliche Belastung durch Radon: mögliche gesundheitspolitische Schutzlücken, Vorsorge in sensiblen Einrichtungen, Risikokommunikation und Zugang zu MessungenBundestag Drucksachen · 3. August 2026