(1) Über die Einbürgerungen werden jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr, beginnend 2000, als Bundesstatistik durchgeführt.
(2) Die Erhebungen erfassen für jede eingebürgerte Person folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
- Geburtsjahr,
- 2.
- Geschlecht,
- 3.
- Familienstand,
- 4.
- Wohnort zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
- 5.
- Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren,
- 6.
- Rechtsgrundlage der Einbürgerung und
- 7.
- bisherige Staatsangehörigkeiten.
(2a) Über die Anträge auf Einbürgerung werden jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr, beginnend 2025, als Bundesstatistik durchgeführt. Die Erhebungen erfassen für jeden Antragsteller die in Absatz 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 genannten Erhebungsmerkmale sowie als zusätzliches Erhebungsmerkmal den Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.
(2b) Über die Verfahrenserledigungen werden jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr, beginnend 2025, als Bundesstatistik durchgeführt. Die Erhebungen erfassen für jeden Antragsteller die in Absatz 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 genannten Erhebungsmerkmale sowie als zusätzliche Erhebungsmerkmale den Wohnort zum Zeitpunkt der Verfahrenserledigung und die Art der Verfahrenserledigung.
(3) Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- 1.
- Bezeichnung und Anschrift der nach Absatz 4 Auskunftspflichtigen,
- 2.
- Name und Telekommunikationsnummern der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person und
- 3.
- Registriernummer der antragstellenden oder der eingebürgerten Person bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.
(4) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Staatsangehörigkeitsbehörden. Die Staatsangehörigkeitsbehörden haben die Auskünfte den zuständigen statistischen Ämtern der Länder jeweils zum 1. März zu erteilen. Die Angaben zu Absatz 3 Nr. 2 sind freiwillig.
(5) An die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden dürfen für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, nicht jedoch für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
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Öffentliche Quellen • 40
- 1. 19/5990 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5497 - Vielehen Geflüchteter in DeutschlandBundestag Drucksachen · 23. November 2018
- 2. 19/4946 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Oktober 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 3. 19/6216 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5809 - Steigerung der Anzahl von Einbürgerungen als staatspolitisches ZielBundestag Drucksachen · 30. November 2018
- 4. 19/280 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Dezember 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2017
- 5. 19/6511 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Dezember 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2018
- 6. 19/12966 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12435 - (Wieder-)Einbürgerung von im Nationalsozialismus verfolgten Personen und deren NachfahrenBundestag Drucksachen · 3. September 2019
- 7. 19/7470 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2016/2017Bundestag Drucksachen · 24. Januar 2019
- 8. 19/20498 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20010 - Identitätstäuschung durch Flüchtlinge und EinbürgerungenBundestag Drucksachen · 30. Juni 2020