(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen. Das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit darf bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der zugleich den Verlust der Unionsbürgerschaft zur Folge hätte, nur dann festgestellt werden, wenn der Verlust auch der Unionsbürgerschaft verhältnismäßig ist. Dies gilt nicht, wenn kein Antrag zur Abwendung des gesetzlichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt oder einem solchen Antrag nicht entsprochen worden ist.
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.
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Öffentliche Quellen • 13
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- 2. 19/6542 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines EinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2018
- 3. 18/10789 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/10723 - Mehrstaatigkeit im deutsch-israelischen VerhältnisBundestag Drucksachen · 3. Januar 2017
- 4. 19/3516 - Kleine Anfrage: StaatsangehörigkeitsausweisBundestag Drucksachen · 23. Juli 2018
- 5. 19/3734 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3516 - StaatsangehörigkeitsausweisBundestag Drucksachen · 8. August 2018
- 6. 19/11083 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/9736, 19/10518 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des StaatsangehörigkeitsgesetzesBundestag Drucksachen · 25. Juni 2019
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