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5. Januar 2026
5. Januar 2026
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16. März 2026
16. März 2026
(1) Zur Sicherung der Energieversorgung können Enteignungen nach Maßgabe dieses Gesetzes vorgenommen werden.
(2) Zulässige Gegenstände einer Enteignung zur Sicherung der Energieversorgung können sein:
- 1.
- Anteile an Unternehmen, die selbst oder durch verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes kritische Anlagen im Sinne von § 2 Nummer 3 des KRITIS-Dachgesetzes im Sektor Energie betreiben,
- 2.
- sonstige Rechte, die Bestandteile der Eigenmittel von Unternehmen nach Nummer 1 sind,
- 3.
- Anteile an Unternehmen, die von Unternehmen nach Nummer 1 abhängig im Sinne des § 17 Absatz 1 des Aktiengesetzes sind, sowie sonstige Rechte, die Bestandteile der Eigenmittel solcher abhängigen Unternehmen sind.
(3) Die Enteignungsgegenstände werden auf Enteignungsbegünstigte übertragen. Enteignungsbegünstigte sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, deren Anteile ausschließlich vom Bund oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau unmittelbar oder mittelbar gehalten werden. Auf Verlangen eines Landes kann der Bund auch zugunsten dieses Landes enteignen.
(4) Die Enteignung ist nur zulässig, wenn sie zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erforderlich ist und eine zeitlich begrenzte Treuhandverwaltung nach § 17 nicht hinreichend geeignet ist, diesen Zweck zu erfüllen.
Fußnote
(+++ § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Zur Anwendung vgl. § 31a Satz 1 +++)
Fachbeiträge • 7
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/3497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 20. September 2022
- 2. 20/4328 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. November 2022
- 3. 20/4561 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4328 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 22. November 2022
- 4. 20/6455 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/5993 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschränkungenBundestag Drucksachen · 19. April 2023