(1) Der Auskunftsanspruch nach § 10 kann erstmals sechs Kalendermonate nach dem 6. Juli 2017 geltend gemacht werden. Soweit der Auskunftsanspruch nach Satz 1 dann innerhalb von drei Kalenderjahren erstmals geltend gemacht wird, können Beschäftigte abweichend von § 10 Absatz 2 Satz 2 erst nach Ablauf von drei Kalenderjahren erneut Auskunft verlangen. Satz 2 gilt nicht, soweit die Beschäftigten darlegen, dass sich die Voraussetzungen wesentlich verändert haben.
(2) Der Bericht nach § 21 ist erstmals im Jahr 2018 zu erstellen.
(3) Abweichend von § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 umfasst der Berichtszeitraum für den ersten Bericht nur das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, das dem Jahr 2017 vorausgeht.
(4) § 22 Absatz 4 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit, die Lageberichten beizufügen sind, welche für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.
Fachbeiträge • 5
- 1. § 25 ÜbergangsbestimmungenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. Juli 2021
- 2. EntgelttransparenzgesetzEingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 3. EntgelttransparenzgesetzEingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 4. Gesetzgeber schließt „Gender-Pay-Gap“! Oder doch nicht?!Eingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 5. Transparenz von Entgeltstrukturen?Eingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/11470 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 BeschäftigtenBundestag Drucksachen · 10. Juli 2019
- 2. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 3. 20/8100 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 BeschäftigtenBundestag Drucksachen · 24. August 2023