(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
- 1.
- entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
- 2.
- entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
- 3.
- entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen
- a)
- § 15 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz oder
- b)
- § 28 Satz 1 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz
- 2.
- ohne Genehmigung nach § 17 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 28 Satz 1, ein Lager betreibt,
- 3.
- explosionsgefährliche Stoffe
- a)
- entgegen § 22 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 28 Satz 1, an Personen vertreibt oder Personen überlässt, die mit diesen Stoffen nicht umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen nicht betreiben dürfen,
- b)
- entgegen § 22 Abs. 1 Satz 3 innerhalb einer Betriebsstätte einer Person, die nicht unter Aufsicht oder nach Weisung einer verantwortlichen Person handelt oder noch nicht 16 Jahre alt ist, oder einer Person unter 18 Jahren ohne Vorliegen der dort bezeichneten Voraussetzungen überlässt,
- c)
- entgegen § 22 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 28 Satz 1, einer anderen als dort bezeichneten Person oder Stelle überlässt,
- d)
- entgegen § 22 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 28 Satz 1, einer Person unter 18 Jahren überlässt oder
- e)
- entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 vertreibt oder anderen überlässt.
(3) Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3a) Mit Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
(3b) In den Fällen des Absatzes 1, des Absatzes 2 Nummer 1 oder Nummer 3 Buchstabe a, c oder d, des Absatzes 3 oder des Absatzes 3a ist der Versuch strafbar.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 3 strafbar, wenn eine dort bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begangen wird. Satz 1 gilt nicht für einen pyrotechnischen Gegenstand nach § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d.
Fachbeiträge • 53
- 1. Briefbomben für den StaatsanwaltEingeschränkter ZugriffTommes04 · www.wingsundkunz.de · 15. Oktober 2012
- 2. Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz? Rechtsanwalt hilft!Eingeschränkter Zugriffwww.ra-odebralski.de · 28. Mai 2026
- 3. Fachanwälte für Strafrecht - Page 37Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 30. November 2011
- 4. Rechtsanwalt Dr. David SchlindweinEingeschränkter ZugriffBlogdavid · www.schlindwein-rechtsanwalt.de · 31. Dezember 2025
- 5. Fachanwälte für Strafrecht - Page 27Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 27. November 2011
- 6. Archiv vom Dezember, 2011Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. November 2019
- 7. Das Pack schließt den TeufelspaktEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 5. Dezember 2011
- 8. Suchergebnisse für 46b | Strafverteidiger in KreuzbergEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 2. September 2016
Öffentliche Quellen • 26
- 1. 19/3009 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2634 - Datenaustausch mit Russland zur Fußball-WM 2018Bundestag Drucksachen · 27. Juni 2018
- 2. 19/5195 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4618 - Speicherungsanlässe in der Datei "Gewalttäter Sport" und Datenübermittlung nach RusslandBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2018
- 3. 19/9508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 4. 19/7542 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7151 - Bundespolizeieinsätze in der Silvesternacht 2018/2019Bundestag Drucksachen · 5. Februar 2019
- 5. 19/17308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Februar 2020
- 6. 19/23565 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 7. 19/24223 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. September 2010 über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und zu dem Zusatzprotokoll vom 10. September 2010 zum Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von LuftfahrzeugenBundestag Drucksachen · 11. November 2020
- 8. 19/20347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von PostdienstleisternBundestag Drucksachen · 24. Juni 2020