(1) Die Gläubigerversammlung ist einzuberufen, wenn dies beantragt wird:
- 1.
- vom Insolvenzverwalter;
- 2.
- vom Gläubigerausschuß;
- 3.
- von mindestens fünf absonderungsberechtigten Gläubigern oder nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern, deren Absonderungsrechte und Forderungen nach der Schätzung des Insolvenzgerichts zusammen ein Fünftel der Summe erreichen, die sich aus dem Wert aller Absonderungsrechte und den Forderungsbeträgen aller nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger ergibt;
- 4.
- von einem oder mehreren absonderungsberechtigten Gläubigern oder nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern, deren Absonderungsrechte und Forderungen nach der Schätzung des Gerichts zwei Fünftel der in Nummer 3 bezeichneten Summe erreichen.
(2) Der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem Termin der Gläubigerversammlung soll höchstens drei Wochen betragen.
(3) Wird die Einberufung abgelehnt, so steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
Fachbeiträge • 7
- 1. Insolvenz BauträgerEingeschränkter ZugriffFinn Streich · www.sko.legal · 16. Januar 2024
- 2. Reformplan 2020 - Breite Ertüchtigung des deutschen InsolvenzrechtsEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 14. Mai 2020
- 3. Beschwerdebefugnis 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. September 2014
- 4. Insolvenzverfahren 6Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Juni 2011
- 5. RVG professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. RVG professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Zur Beschwerdebefugnis nach Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung durch das InsolvenzgerichtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 31. März 2011
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 14/120 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem GE - Drs. 14/49 (BReg) - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze (EGInsOÄndG)Bundestag Drucksachen · 2. Dezember 1998
- 2. 16/7251 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzververfahren (GAVI)Bundestag Drucksachen · 21. November 2007
- 3. 17/11268 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der GläubigerrechteBundestag Drucksachen · 31. Oktober 2012
- 4. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020