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1. Oktober 2020
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31. Dezember 2025
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303a von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.
Fachbeiträge • 21
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- 2. Rechtsanwalts- und Zivilprozesskosten als außergewöhnliche BelastungenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Dezember 2014
- 3. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
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- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. Was ist eine Verbraucherinsolvenz ?Eingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw