(1) In einem Sozialplan, der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wird, kann für den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen, ein Gesamtbetrag von bis zu zweieinhalb Monatsverdiensten (§ 10 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes) der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer vorgesehen werden.
(2) Die Verbindlichkeiten aus einem solchen Sozialplan sind Masseverbindlichkeiten. Jedoch darf, wenn nicht ein Insolvenzplan zustande kommt, für die Berichtigung von Sozialplanforderungen nicht mehr als ein Drittel der Masse verwendet werden, die ohne einen Sozialplan für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stünde. Übersteigt der Gesamtbetrag aller Sozialplanforderungen diese Grenze, so sind die einzelnen Forderungen anteilig zu kürzen.
(3) Sooft hinreichende Barmittel in der Masse vorhanden sind, soll der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen leisten. Eine Zwangsvollstreckung in die Masse wegen einer Sozialplanforderung ist unzulässig.
Fachbeiträge • 146
- 1. Sozialplan Frankfurt: Anwalt für Arbeitgeber & BetriebsratEingeschränkter ZugriffMarco Pape · www.rpt.legal · 16. April 2025
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Oktober 2026
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- 4. BAG, Urteil v. 23.03.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. März 2017
- 5. BAG, Urteil v. 23.03.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. März 2017
- 6. Sozialplanabfindung in der Insolvenz - und der Auskunftsanspruch des ArbeitnehmersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. Oktober 2026
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- 8. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 16/1560 - Antwort: Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten aus betrieblichen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung und Sozialplänen bei InsolvenzenBundestag Drucksachen · 19. Mai 2006
- 2. 16/6488 - Antwort: InsolvenzrechtBundestag Drucksachen · 21. September 2007
- 3. 21/872 - Kleine Anfrage: Insolvenz in EigenverwaltungBundestag Drucksachen · 14. Juli 2025
- 4. 21/1074 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/872 - Insolvenz in EigenverwaltungBundestag Drucksachen · 29. Juli 2025