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1. März 2012
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1. Januar 2021
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Im darstellenden Teil des Insolvenzplans wird beschrieben, welche Maßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen worden sind oder noch getroffen werden sollen, um die Grundlagen für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen.
(2) Der darstellende Teil muss alle sonstigen Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Beteiligten über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind. Er enthält insbesondere eine Vergleichsrechnung, in der die Auswirkungen des Plans auf die voraussichtliche Befriedigung der Gläubiger dargestellt werden. Sieht der Plan eine Fortführung des Unternehmens vor, ist für die Ermittlung der voraussichtlichen Befriedigung ohne Plan in der Regel zu unterstellen, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn ein Verkauf des Unternehmens oder eine anderweitige Fortführung aussichtslos ist.
(3) Sieht der Insolvenzplan Eingriffe in die Rechte von Insolvenzgläubigern aus gruppeninternen Drittsicherheiten (§ 217 Absatz 2) vor, sind in die Darstellung auch die Verhältnisse des die Sicherheit gewährenden verbundenen Unternehmens und die Auswirkungen des Plans auf dieses Unternehmen einzubeziehen.
Fachbeiträge • 26
- 1. Änderungen und Neuerungen der Insolvenzordnung - zentrale Fortentwicklungen in angespannten ZeitenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Februar 2021
- 2. Verfahren nach der Richtlinie (EU) 2026/799 vom 30.03.2026 („Insolvency III“)Eingeschränkter Zugriffwww.florett-falke.de · 8. Dezember 2026
- 3. Praxisrelevante insolvenzrechtliche Neuregelungen neben dem StaRUGEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Alexander Jacobi · www.stapper.in · 26. Februar 2021
- 4. Insolvenzplanverfahren als Ausweg - Insolvenz nach PlanEingeschränkter Zugriffwww.bdp-team.de · 24. Juni 2020
- 5. Forderung & InsolvenzEingeschränkter ZugriffDr. Michael Krieg · www.krieg-rechtsanwalt.de · 27. August 2022
- 6. Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der InsolvenzEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Philip Würfel · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 7. Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplanverfahren in EigenverwaltungEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 8. Änderungen und Neuerungen der Insolvenzordnung - zentrale Fortentwicklungen in angespannten ZeitenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Februar 2021
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/4880 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2018
- 2. 19/25353 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20560 - Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24379 - Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere UnternehmenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 3. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020