Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. März 2012
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1. Januar 2021
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Das Insolvenzgericht bestimmt einen Termin, in dem der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Beteiligten erörtert werden und anschließend über den Plan abgestimmt wird (Erörterungs- und Abstimmungstermin). Der Termin soll nicht über einen Monat hinaus angesetzt werden. Er kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 232 anberaumt werden.
(2) Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß der Plan und die eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle eingesehen werden können. § 74 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter, der Schuldner, der Betriebsrat und der Sprecherausschuß der leitenden Angestellten sind besonders zu laden. Mit der Ladung ist ein Abdruck des Plans oder eine Zusammenfassung seines wesentlichen Inhalts, die der Vorlegende auf Aufforderung einzureichen hat, zu übersenden. Sind die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen in den Plan einbezogen, so sind auch diese Personen gemäß den Sätzen 1 und 2 zu laden; dies gilt nicht für Aktionäre oder Kommanditaktionäre. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend. Für börsennotierte Gesellschaften findet § 121 Absatz 4a des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung; sie haben eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans über ihre Internetseite zugänglich zu machen.
Fachbeiträge • 30
- 1. Insolvenzverfahren der Halberg Guss Gruppe: Die Erörterungs- und Abstimmungstermine über die Insolvenzpläne stehen festEingeschränkter ZugriffBlank + Partner – Rechtsanwälte Mbb · www.rae-blank.de · 15. November 2023
- 2. Alle Insolvenzpläne der Halberg Guss Gruppe wurden einstimmig angenommen und vom Insolvenzgericht bestätigtEingeschränkter ZugriffBlank + Partner – Rechtsanwälte Mbb · www.rae-blank.de · 14. Dezember 2023
- 3. Ausschlussklauseln im Insolvenzplan sind unzulässigEingeschränkter ZugriffSchiebeuser · www.schiebe.de · 2. November 2015
- 4. BGH zu den zulässigen Inhalten eines InsolvenzplansEingeschränkter ZugriffLecon · www.lecon.eu · 2. Juli 2015
- 5. Stellungnahme zum IDW ES 2 n.F., IDW ES 6 n.F. und IDW ES 11 n.F.Eingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 19. Mai 2023
- 6. Entscheidung findenEingeschränkter Zugriffwww.bundesverfassungsgericht.de
- 7. Was ist ein Insolvenzplan ?Eingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
- 8. Entscheidung findenEingeschränkter Zugriffwww.bundesverfassungsgericht.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/10823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über InsolvenzverfahrenBundestag Drucksachen · 11. Januar 2017
- 2. 19/4880 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2018
- 3. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020